Verblendkrone auf Präzisionsabdruck

keramisch verblendete Krone

Die Keramik-Verblendkrone

Die keramisch verblendete Krone besteht aus einem hochgoldhaltigen Metallgerüst, das mit Keramik überzogen ist. Der Metallkern kann komplett ummantelt sein, oder die Keramikschicht wird nur auf dem nach außen sichtbaren Teil aufgebrannt. Dadurch sind unschöne gold- oder silberfarbene Blitzer beim Sprechen oder Lachen nicht zu sehen. Es gibt noch andere Vorteile: das hochgoldhaltige Metall sorgt für Stabilität und Passgenauigkeit und die Keramik wird hohen ästhetischen Ansprüchen gerecht, da sie zahnfarben ist und sehr natürlich wirkt.

Zum Einsatz kommen keramisch verblendete Kronen kommen bei großen Defekten im Front- und Seitenzahnbereich zum Einsatz, wenn die geschädigten Zähne nicht mehr durch Füllungen versorgt werden können. Der frühere echte Zahn wird so in Farbe, Form und Gestalt wieder rekonstruiert. Dies geschieht in einem aufwändigen Prozeß, weshalb es mehrerer Behandlungsschritte bedarf. Dazu gehört nicht nur die Entfernung der Karies und die eventuelle Versorgung mit einer Aufbaufüllung, sondern besonders wichtig ist auch der Präzisionsabdruck. Er dient als „Vorlage“ für die Anfertigung des neuen Zahnes. Gegebenenfalls können zusätzlich noch einige unterstützende Maßnahmen zur genaueren Bissbestimmung (Funktionsanalyse) als Vorgaben für den Zahntechniker notwendig sein – denn je mehr Informationen der Zahntechniker erhält, um so passgenauer kann er die Verblendkrone herstellen.

Die Anfertigung von keramisch verblendeten Kronen bedarf großer Sorgfalt und ist sehr zeitintensiv. Im Labor fertigt der Zahntechniker den Metallkern, über den in einem Spezialverfahren die Keramik in mehreren Schichten aufgebrannt wird. Da die Anfertigung einige Tage dauert bekommt der Patient in der Zwischenzeit ein Kunststoffprovisorium. Wenn die Krone fertig ist, prüft der Zahnarzt beim so genannten „Anprobetermin“ die Passgenauigkeit, Sitz und optimale Farbe. Erst danach kann die Krone mit einem speziellen Zement fest eingesetzt werden.

Je nach Art und Umfang der Kronenversorgung bezuschussen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Versorgung prozentual – gemäß der Bonusregelung. Verblendungen gehören allerdings nicht generell zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Im Oberkiefer ist die Verblendung bis einschließlich Zahn fünf, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn vier Vertragsleistung. Verblendungen an den nachfolgenden Zähnen müssen
Patienten selbst bezahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Mehrkostenregelung. Die Patienten erhalten vor der Behandlung dazu einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen von ihrem Zahnarzt.

Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.