Mundhygiene durch Interdentalbürste

Mundhygiene durch Mundfloss

Die Voraussetzungen für eine Implantation

Damit ein Implantat eingesetzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, da Implantate nicht für jeden Patienten geeignet sind. Eine Implantation kann grundsätzlich nur bei den Patienten vorgenommen werden, deren Knochenwachstum abgeschlossen ist.

Eine künstliche Zahnwurzel kann sich nämlich während des Wachstums nicht an Veränderungen im Kiefer anpassen. Ein weiterer entscheidender Faktor ist der Zustand des Kieferknochens denn nur ein gesunder und stabiler Knochen kann der neuen Zahnwurzel Halt geben. Eine Knochenerkrankung, geringe Knochendichte oder wenig Knochensubstanz, die sich nicht mehr aufbauen lässt, sprechen darum aus zahnmedizinischer Sicht gegen eine Implantation.

Neben dem Zustand des Kieferknochens muss auch der allgemeine Gesundheitszustand ermittelt werden. Es müssen alle Erkrankungen ausgeschlossen werden, die die Einheilung der künstlichen Zahnwurzel beeinträchtigen können.

Bei bestimmten Erkrankungen des Immunsystems, wie zum Beispiel HIV, Rheuma und Arthritis, bei Störungen in der Blutbildung und Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes kommt eine Implantation nur begrenzt in Frage. Bei diesen Krankheitsbildern sind die Abwehrkräfte oft so geschwächt, dass die Wundheilung erschwert wird oder sich sogar heftige Infektionen einstellen könnten.

Ein gut eingestellter Diabetes spricht aber nicht unbedingt gegen ein Implantat. Auch ein Bluthochdruckpatient, der die Medikamente entsprechend den Anweisungen seines Arztes einnimmt, minimiert die Operationsrisiken.

Der Zahnarzt muss sehr genau abwägen, in welchen Fällen eine Implantation möglich ist. Wer die Mundhygiene vernachlässigt, ist kein Implantat-Patient, denn gute Zahnpflege ist die Grundvoraussetzung für eine Implantation. Bei mangelnder Mundhygiene können sich nämlich Bakterien, Entzündungen des Zahnfleisches und sogar des Kieferknochens bilden, die den Halt der künstlichen Zahnwurzel gefährden.

Vor einer Implantation stehen also immer eine Anamnese (Ermittlung der Krankheitsgeschichte) und eine umfassende Befundaufnahme.Nur wenn dem Zahnarzt alle relevanten Informationen bekannt sind, kann er eine medizinisch sinnvolle Entscheidung treffen