Doppelkronen-Mechanik

fest einzementierte Innenkronen

Teleskopierende Brücken

Teleskopierende Brücke

Die Teleskopbrücke ist eine komfortable und ästhetisch anspruchsvolle Alternative zu einer Teilprothese und kommt zum Einsatz, wenn mehrere Zahnlücken vorhanden sind.

Die positiven Eigenschaften einer festsitzenden Brücke werden mit den Vorteilen einer herausnehmbaren Teilprothese verbunden: Hohe Stabilität und gute Verankerung auf der einen Seite; leichte Mundhygiene und die Möglichkeit der Erweiterung beim Verlust weiterer Zähne auf der anderen Seite.

Im Gegensatz zur Teilprothese hat sie aufgrund ihres besonderen Konstruktionsprinzips den Vorteil, daß im Gaumen- oder Zungenbereich auf Metallbänder und Kunststoffteile verzichtet werden kann. Die teleskopierende Brücke arbeitet nach der so genannten Doppelkronen-Mechanik. Innenteleskope werden dabei auf die tragenden Zähne zementiert. Sie dienen als Stützpfeiler für die herausnehmbare teleskopierende Brücke. Das herausnehmbare Element besteht aus den Außenteleskopen, die über Zwischenglieder miteinander verbunden sind und so die fehlenden Zähne ersetzen. Die Innenteleskope bestehen in der Regel aus Gold und die herausnehmbare Brückenkonstruktion ist meist mit Kunststoff verblendet. Verblendungen mit Keramik werden nur selten eingesetzt, weil sie unter der Spannung der Brücke schneller brechen könnten.

Die Anfertigung und das Einsetzen sind ein aufwändiger Prozess, Zur Verankerung des späteren Zahnersatzes müssen zuerst die der Lücke benachbarten Zähne (Pfeilerzähne) beschliffen werden. Anschließend nimmt der Zahnarzt einige Abdrücke und bestimmt die ideale Farbe für die Verblendung. Diese Informationen dienen dem Zahntechniker als Vorlage für die Herstellung der Brücke. Das Dentallabor benötigt für diese maßgeschneiderte Arbeit längere Zeit. Der Patient wird deshalb in der Zwischenzeit mit einem Provisorium versorgt. Mehrere Arbeitsschritte und Anproben sind notwendig bevor der neue Zahnersatz endgültig fest einzementiert wird.

Teleskopierende Brücken gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Zahnarzt informiert über die bestehenden Richtlinien und die notwendigen Vereinbarungen.

Der Patient erhält vor der Behandlung einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitergehende Informationen vom Zahnarzt. Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Krankenversicherung getroffenen Bestimmungen.