Vollkeramikkrone

Vollkeramikkronen

Vollkeramikinlay

Die Vollkeramikkrone

Die Vollkeramikkrone kann dem natürlichen Gebiss ideal angepasst werden, denn Keramik lässt sich in Farbe und Form so modellieren, daß dank einer speziellen Schicht-Technik die Farbbrillanz (Farbgebung) und Lichtdurchlässigkeit von den natürlichen Zähnen kaum noch zu unterscheiden ist. Vollkeramikkronen sind darum für den Frontzahnbereich die beste Lösung.

Ein ästhetischer Vorteil dabei ist, daß metallkeramisch verblendete Kronen am präparierten Zahn mit Keramik abschließen. Somit ist auch kein Metallrand im Bereich des Zahnfleisches sichtbar. In Form, Farbe und Gestalt kann der frühere echte Zahn durch die Vollkeramikkrone exakt rekonstruiert werden.

Die Herstellung im zahntechnischen Labor sowie das Einsetzen von Vollkeramikkronen sind ein aufwändiger Prozess. Die Behandlung erfolgt in mehreren Schritten. Dazu gehören nicht nur die saubere Entfernung der Karies und die eventuelle Versorgung mit einer Aufbaufüllung. Wichtig sind auch die Präzisionsabdrücke und die individuelle Farbbestimmung. Diese dienen als „Vorlage“ für den Zahntechniker bei der Anfertigung der Krone.

Zusätzlich können aber noch weitere unterstützende Maßnahmen zur Bissbestimmung (Funktionsanalyse) als Informationen für den Zahntechniker notwendig sein – je mehr Informationen er erhält, umso passgenauer kann er die Vollkeramikkrone anfertigen.

Die Anfertigung von Vollkeramikkronen ist sehr zeitintensiv, denn Keramik ist ein empfindliches Material und es bedarf größter Sorgfalt. Anhand des Präzisionsabdruckes und den Vorgaben des Zahnarztes fertigt der Zahntechniker ein Modell an, auf dem die Krone erstellt wird. Die Herstellung dauert einige Tage. Vorübergehend wird der Patient in dieser Zeit mit einem Kunststoffprovisorium versorgt. Vor dem Einsetzen prüft der Zahnarzt Passgenauigkeit, Sitz und Farbe. Anschließend wird die Krone mit einer komplizierten Klebetechnik (Adhäsivtechnik) befestigt.

Vollkeramikkronen gehören nicht zu den Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Mehrkostenregelung. Hierfür erhalten Patienten einen individuell ausgearbeiteten Heil- und Kostenplan sowie weitere Informationen von ihrem Zahnarzt. Für Privatpatienten gelten die jeweils mit der privaten Kasse getroffenen Vereinbarungen.